Verbot von Fluorzusätzen in Schaumfeuerlöschern 2024 wahrscheinlich

Kurze Übergangsfristen zwingen Betriebe zu schnellem Handeln


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Schaum ist das am häufigsten eingesetzte Löschmittel zur Bekämpfung von Bränden der Brandklassen A und B. Herkömmliche Schaumlöschmittel enthalten jedoch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen – kurz PFAS. Diese Substanzen sorgen für eine effektive Bekämpfung von Flüssigkeitsbränden (= Brandklasse B) und waren bisher erforderlich. Sie sollen jedoch gesundheits- und umweltschädigend sowie schwer abbaubar sein und deshalb in der EU komplett verboten werden. Das hat enorme Auswirkungen auf viele Betriebe, in denen PFAS-haltige Schaumfeuerlöscher vorhanden sind. 

 

Laut Europäischer Chemikalienagentur (ECHA) muss mit dem PFAS-Verbot schon ab 2024 gerechnet werden. Nach Inkrafttreten wird Betreibern eine Übergangsfrist von nur sechs Monaten eingeräumt, um auf fluorfreie Alternativen umzustellen. Eine Identifizierung und Kennzeichnung aller betroffenen Löscher kann in der Regel nur durch Sachkundige erfolgen, die einen Feuerlöscher im Rahmen der Wartung allerdings nur alle 24 Monate sehen. Somit sollte mit der Kennzeichnung bereits vor dem Verbot begonnen werden.

Laut Europäischer Chemikalienagentur (ECHA) muss mit dem PFAS-Verbot schon ab 2024 gerechnet werden
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Müssen fluorhaltige Feuerlöscher kurzfristig ersetzt werden oder fordert das Brandschutzkonzept bei der Erstausrüstung explizit Schaumfeuerlöscher zur Abdeckung der Brandklassen A + B, sollten ab sofort nur noch fluorfreie Schaumlöscher gewählt werden. Diese Geräte müssten mit Inkrafttreten des Fluorverbots nicht kostenaufwendig ausgetauscht oder umgerüstet werden. Sollte das Brandschutzkonzept oder die Gefährdungsbeurteilung keine Schaumfeuerlöscher für die Brandklassen A + B fordern, könnten Alternativen eingesetzt werden.

 

Gegebenenfalls können Feuerlöscher auch umgerüstet werden, diese Möglichkeit ist u. a. vom Feuerlöschertyp und vom Hersteller abhängig.